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Ich habe auch niemanden bewertet. Ich habe nur Fragen gestellt.
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Ich (evangelisch getauft, Kirchenaustritt irgendwann in den 90 ern) bin Tauf- pate/-zeuge von 2 Kindern.
Die "Zulassung" liegt tatsächlich einzig und allein im Ermessen des taufenden Pfarrers. Bei Patenkind 1 hat es den Pfarrer absolut nicht interessiert, ich stehe als Taufpate im Taufschein. Bei Kind 2 lediglich als Taufzeuge, aufgrund meines Kirchenaustrittes.