Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Taufpate trotz Kirchenaustritt?
#21

Ich habe auch niemanden bewertet. Ich habe nur Fragen gestellt.

Kein Support per PN. 
Zitieren
#22

@NiOS Alles gut - war nicht auf Dich bezogen... zum Thema im Allgemeinen. Hinterfragen ist immer gut ?
Zitieren
#23

@Hitchhiker1981 du musst keine Rede halten. Es gibt vorab ein Taufgespräch mit den Eltern. Da muss der Pate gar nicht dabei sein. Ein Teil muss Katholisch sein? Das war in dem Fall ja ich dann. 
Wenn den Eltern was passieren sollte dann muss der Taufpate bereit sein das Kind weiter zu erziehen/bei sich aufnehmen... 
und du musst ihn Gott vorleben ??? da mussten wir damals alle grinsen. Der Pfarrer fand das nicht lustig. Wir schon ?
Zitieren
#24

@multiplex weil unser "ungläubiger" Pate ein supertoller Mensch ist und seine Frau ( Taufpatin unserer Tochter) genau so katholisch ist wie wir, Fotos habe ich von der Taufe ziemlich wenige Zwinkern

Edit: @Böhse Tina genau so ist es bei uns sollte uns was passieren haben wir testamentarisch festgelegt das unsere Kinder bei ihren Taufpaten aufwachsen ?
Zitieren
#25

(15.10.2016, 10:08)Böhse Tina schrieb:  Wenn den Eltern was passieren sollte dann muss der Taufpate bereit sein das Kind weiter zu erziehen/bei sich aufnehmen... 

Bitte beachten, das die Kirche nicht mehr die rechtliche Stellung des Mittelalters hat Zwinkern.

Der Taufparte interessiert das Jugendamt nicht die Bohne.
Die haben ihre eigene Liste an Kriterien.

Auch das Testament ist für das Amt allenfalls ein formilierter Wunsch. Da hängt wieder viel vom Bearbeiter ab.

@dorri : auch daran gedacht, was ist, wenn einer von euch im Koma überlebt? Da zieht kein Testament. Man kann dafür aber auch Willenserklärungen für die Vermögenssorge und das Aufenthaltsrecht hinterlegen.

Und nun hoffen wir mal, das all dies nicht eintritt.
Zitieren
#26

Ich (evangelisch getauft, Kirchenaustritt irgendwann in den 90 ern) bin Tauf- pate/-zeuge von 2 Kindern.
Die "Zulassung" liegt tatsächlich einzig und allein im Ermessen des taufenden Pfarrers. Bei Patenkind 1 hat es den Pfarrer absolut nicht interessiert, ich stehe als Taufpate im Taufschein. Bei Kind 2 lediglich als Taufzeuge, aufgrund meines Kirchenaustrittes.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste